Praxis und Ärztezentrum · Art. 321 StGB

Patientendaten verschlüsseln.Ärztliche Schweigepflicht digital.Ergänzung neben HIN und EPD.

Patientenkommunikation neben HIN und dem elektronischen Patientendossier: Befundversand, Anforderung von Vorbefunden, Korrespondenz mit Versicherern und Rechnungen an Selbstzahler verschlüsselt per E-Mail. Bezug zu Art. 321 StGB, Hosting in Europa, Audit-Log als Nachweis. Stand 2026.

Auf einen BlickStand 2026

Patientenpost ohne Account, ohne KIM-Zwang, mit Audit-Log.

  • Befundversand per Fax oder unverschlüsselter E-Mail an den HausarztWeb-Reader oder S/MIME aus Outlook, Audit-Log für jeden Empfangsnachweis
  • Patientendaten in Outlook-Anhängen ohne Verschlüsselung als RisikoschrittSecureMail als Default direkt aus Outlook Classic, New oder Web
  • DICOM-Bildmaterial auf USB-Stick oder per WeTransfer an den überweisenden KollegenSecureFiles als direkte Linie für radiologische Befundpakete bis mehrere Gigabyte
Conbool ergänzt HIN und das elektronische Patientendossier um den Alltagsbedarf, den beide nicht abdecken: Patient zur Praxis, Praxis zum Selbstzahler, Praxis zum Krankenversicherer ausserhalb der Rechnungsstrecke, Praxis zu Anwalt oder Gutachterin, Praxis zur Abrechnungsstelle. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mit S/MIME, OpenPGP oder Web-Reader für Empfänger ohne Zertifikat, Hosting in Europa, Audit-Log pro Zugriff für die Dokumentation. Die Schweigepflicht nach Art. 321 StGB wird technisch durch Verschlüsselung und Zugriffsprotokollierung gestützt.
Geeignet für Sie, wenn:Einzelpraxis bis MVZ mit 50 AerztenPraxissoftware: Vitomed, Achilles, TriaMed, ElexisArt. 321 StGB und revidiertes DSG
100 %
Hosting in Europa
Art. 321
StGB, Berufsgeheimnis
Audit
Log pro Patientenkontakt
30 Min.
Setup je Postfach

Compliance-Anker für Arztpraxen

Art. 321 StGB ärztliches BerufsgeheimnisArt. 5 lit. c DSG besonders schützenswerte GesundheitsdatenArt. 8 DSG Datensicherheit und die Verordnung dazuArt. 40 MedBG Berufspflichten der Medizinalpersonen

Conbool ersetzt weder HIN noch das elektronische Patientendossier und greift nicht in diese Systeme ein. Conbool deckt die Patienten- und Praxiskommunikation daneben ab. Der Bezug zu Art. 321 StGB gilt bei korrekt gesetzter Verschlüsselungsregel und dokumentierter Schulung der medizinischen Praxisassistenz und der angestellten Ärztinnen und Ärzte. Die berufsrechtliche Verantwortung verbleibt bei der Praxisleitung.

Vier Bausteine für Praxis und MVZ.

SecureMail für die Patientenpost, SecureFiles für DICOM und radiologische Befundpakete, MailGuard gegen gefälschte Post von Versicherern und Standesorganisationen, Disclaimer für die Angaben nach Art. 954a OR.

SecureMail

SecureMail

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung per S/MIME, OpenPGP oder Web-Reader für Patienten und Empfänger ohne Zertifikat. Outlook-Add-in für Classic, New und Web mit One-Click-Verschlüsselung. Standardisierte Schlüsselverwaltung pro Praxis oder Ärztezentrum, ohne Eingriff in HIN oder in das elektronische Patientendossier. Default-Verschlüsselungsregel pro Domain konfigurierbar.

SecureMail im Detail
SecureFiles

SecureFiles

DICOM-Pakete, radiologische Befunde, histologische Schnittbilder und Operationsberichte als direkte Linie zwischen Praxis, Spital und zuweisender Kollegin. Verifizierung über Kennwort oder Empfänger, Ablauffristen pro Link, signierte Adressen und ein vollständiger Empfangsnachweis im Audit-Log für die Dokumentation.

SecureFiles im Detail
MailGuard

MailGuard

Erkennt gefälschte Post von Krankenversicherern, von kantonalen Ärztegesellschaften und von Abrechnungsstellen, Zahlungsbetrug gegen die Praxisadministration sowie Phishing auf die Anmeldung bei Microsoft 365. Mehrstufige Prüfung auf SPF, DKIM, DMARC, auffällige Kopfzeilen, ähnlich aussehende Domänen und ein Anhangsfilter mit CDR vor dem Eingang.

MailGuard im Detail
Disclaimer

Disclaimer

Angaben vom Server für Praxisinhaberinnen, die Leitung eines Ärztezentrums und angestellte Ärztinnen und Ärzte. Firma, Rechtsform und Sitz nach Art. 954a OR, die Unternehmens-Identifikationsnummer, die Zugehörigkeit zur kantonalen Ärztegesellschaft und die Fachrichtung werden zentral aus dem Verzeichnis gepflegt und in jede ausgehende Mail gesetzt.

Disclaimer im Detail
Typische Workflows

Vier Szenarien aus dem Praxisalltag.

Vom Patient zur Klinik und zurück, ausserhalb der KIM-Pflichtfälle.

1

Befund an den Patienten ausserhalb der ePA

Der Patient ohne HIN-Zugang und ohne eröffnetes elektronisches Patientendossier erhält den Laborbefund, das Allergologie-Ergebnis oder den Histologie-Bericht über den Web-Reader im Browser. Keine Software-Installation, kein Account, keine zusätzliche Komponente am Endgerät des Patienten nötig. Das Audit-Log dokumentiert Abrufzeitpunkt, IP-Bereich und Lesedauer für die Praxisdokumentation und den möglichen Nachweis im Streitfall.

2

DICOM an den überweisenden Kollegen

Radiologische Befunde mit DICOM-Bildmaterial gehen per SecureFiles an den überweisenden Hausarzt, den Orthopäden oder die Klinik, jenseits der Outlook-Anhangsgrenze von 25 MB und ohne CD-Versand per Post oder USB-Stick. Der Empfänger lädt das komplette Studienpaket per signierten Link mit definierter Ablauffrist, der Versand bleibt mit Hash-Prüfung dokumentiert.

3

Korrespondenz mit PKV, MDK und Berufsgenossenschaft

Anfragen an Krankenversicherer, an den Vertrauensarzt, an Gutachterinnen im Verfahren der Invalidenversicherung oder an die Unfallversicherung enthalten regelmässig Diagnosen, Kodierungen, Therapieverläufe und Befundkopien. SecureMail verschlüsselt die Anfrage Ende-zu-Ende, mit Empfangsnachweis für das Qualitätsmanagement und das Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten nach Art. 12 DSG.

4

Praxis-Phishing und gefälschte KV-Mails abfangen

MailGuard erkennt gefälschte Post von Versicherern, von Standesorganisationen oder vermeintliche Störungsmeldungen zu HIN an Brüchen bei SPF, DKIM und DMARC sowie an ähnlich aussehenden Domänen. Die Anmeldung bei Microsoft 365 wird vor Phishing geschützt, bevor Zugänge zur Praxissoftware und zur Abrechnung betroffen sind.

Architektur

Praxis-IT bleibt Praxis-IT, TI bleibt unberührt.

Conbool sitzt vor Microsoft 365 oder Exchange Online der Praxis oder des Ärztezentrums. HIN, das elektronische Patientendossier, die Praxissoftware und die Anbindung an die Stammgemeinschaft bleiben architektonisch unverändert. Es gibt keinen Eingriff in den HIN-Client, keine Änderung an den Zertifikaten der Praxis und keine Anpassung an deren Aktualisierungen.

MX-Switch vor Microsoft 365

Der eingehende SMTP-Verkehr läuft über Conbool-Gateways in Europa, die Microsoft-Umgebung bleibt die Ablage für Postfach und Kalender. Ausgehend läuft die Verschlüsselung und Signatur über den Conbool-Connector.

KIM parallel, nicht abgelöst

Die über HIN geführten Wege zu Zuweisern, Laboren und Spitälern sowie die Ablage im elektronischen Patientendossier laufen unverändert weiter. Die HIN-Identität und die Zertifikate der Praxis bleiben unberührt.

Outlook-Add-in für Praxispersonal

Outlook Classic, New und Web werden bedient. Kein lokaler Setup-Schritt an Praxisrechnern, Verteilung über das Microsoft-Admin-Center per Manifest-Datei und Intune-Policy.

Koexistenz mit PVS-Herstellern

Vitomed, Achilles, TriaMed, Elexis und vergleichbare Praxissoftware bleiben unverändert. Conbool koexistiert ausschliesslich über Outlook und SMTP.

Compliance-Mapping

Art. 321 StGB und das revidierte DSG technisch.

Gesundheitsdaten sind besonders schützenswerte Personendaten nach Art. 5 lit. c DSG; ihre Bearbeitung verlangt erhöhte Sorgfalt und nach Art. 8 DSG angemessene Datensicherheit. Das Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB verlangt technische und organisatorische Massnahmen, die Conbool als Vorgabe liefert. Ergänzt wird das um den Empfangsnachweis für die Behandlungsdokumentation.

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

S/MIME, OpenPGP oder Web-Reader, je nach Empfängerprofil. Schlüssel werden pro Praxisträger oder MVZ getrennt verwaltet, mit Recovery-Prozess für ausscheidende Aerzte.

Verzeichnis und Audit-Log nach Art. 12 DSG

Pro Patientenkontakt wird protokolliert: Absender, Empfänger, Zeitstempel des Versands, Zeitstempel des Abrufs, IP-Bereich, Lesezeit und gegebenenfalls die Antwort des Empfängers.

Auftragsbearbeitung nach Art. 9 DSG

Auftragsverarbeitungsvertrag mit der Conbool GmbH, Sub-Prozessor-Liste in der DPA, TOM-Beschreibung im Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30, Meldekette nach Art. 33 bei Datenpannen.

Aufbewahrungsfristen

Die Aufbewahrung des Patientendossiers richtet sich nach kantonalem Gesundheitsrecht; verbreitet sind zehn Jahre, in einzelnen Kantonen länger. Das Löschkonzept ist pro Mandant und Dokumentenklasse konfigurierbar.

Migration

Pilot in einer Praxis, dann MVZ- oder Verbund-weit.

Eine Praxis startet, der Rest des Ärztezentrums oder des Praxisverbunds folgt. Keine Eingriffe in HIN, in das elektronische Patientendossier oder in die Praxissoftware. Die Stammgemeinschaft muss nicht eingebunden werden, da diese Strecke unberührt bleibt.

Pilot in einer Praxis

Eine Praxis testet vier bis sechs Wochen, der Rest des MVZ bleibt unverändert. Berichtspflicht gegenüber dem internen Datenschutzbeauftragten enthalten, inklusive TOM-Update für das Verarbeitungsverzeichnis.

Rollout im MVZ oder Verbund

Outlook-Add-in für alle Standorte über das Microsoft-Admin-Center, alternativ per Intune-Policy. Zentrale Schlüsselverwaltung pro Träger, getrennte Mandanten je Praxis möglich, getrennte Disclaimer je Berufsbild.

HIN und das EPD bleiben

HIN, das elektronische Patientendossier und die elektronische Rechnungsstellung laufen ungestört weiter. Conbool bedient ausschliesslich die Strecke daneben über Outlook.

Schulung des Praxispersonals

Empfehlungen zur Schulung der Praxisassistenz, zur Einheitlichkeit des Briefkopfs, zur Wortwahl in unverschlüsselten Kopfzeilen und zur Dokumentation im Qualitätsmanagement sind enthalten.

Häufige Fragen aus Arztpraxis und MVZ

Ersetzt Conbool HIN oder das elektronische Patientendossier?
Nein. HIN ist in der Schweiz der verbreitete Weg für die vertrauliche Kommunikation zwischen Leistungserbringern, das elektronische Patientendossier trägt die Dokumente der behandelten Person. Conbool ergänzt die Kommunikation daneben, etwa Korrespondenz mit Selbstzahlern, Rechnungen, Anfragen von Versicherern, Gutachterpost, Anwaltspost und Patientenkommunikation mit Empfängern ohne HIN-Anschluss.
Wie deckt Conbool das Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB technisch ab?
Conbool stützt das Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mit S/MIME, OpenPGP oder Web-Reader, durch Hosting in Europa und durch ein Audit-Log je Patientenkontakt. Die berufsrechtliche Verantwortung verbleibt bei der Praxisleitung. Eine korrekt gesetzte Verschlüsselungsregel, eine dokumentierte Schulung der Mitarbeitenden und ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten nach Art. 12 DSG bleiben Voraussetzung. Im Schadensfall steht das Audit-Log als Nachweis bereit.
Wie lesen Patienten unsere Mails, ohne KIM-Konto oder Zertifikat?
Patienten erhalten einen signierten Link auf den Conbool Web-Reader und lesen Befund, Arztbrief oder Rechnung direkt in der Browsersitzung, ohne Account und ohne Software-Installation. Bei wiederkehrenden Empfängern, etwa chronisch erkrankten Patienten in der Diabetes-, Onkologie- oder Rheuma-Versorgung, greift die passwortlose Wiederkehr für zwölf Monate. Eine Antwortmöglichkeit aus dem Web-Reader ist optional aktivierbar, damit der Patient verschlüsselt zurückschreiben kann, ohne selbst Schlüssel verwalten zu müssen.
Welche Sicherheitsvorgaben gelten für Schweizer Praxen?
Massgeblich sind das revidierte Datenschutzgesetz mit Art. 5, Art. 8 und Art. 12, die Verordnung über den Datenschutz, das Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB und, beim Anschluss an das elektronische Patientendossier, die Vorgaben des EPDG. Conbool deckt davon den Bereich E-Mail ab: Verschlüsselung, Schutz vor Phishing, Prüfung der Absender und Empfangsnachweis. Netzwerk, Endgeräte und Datenträger bleiben Aufgabe der Praxis.
Wie steht es mit DICOM, Histologie und grossen radiologischen Befundpaketen?
SecureFiles nimmt grosse Pakete ohne harte Grenze pro Datei an und ist auf radiologische, pathologische und endoskopische Abläufe ausgelegt. Vollständige DICOM-Studien, histologische Schnittbilder, Operationsberichte mit Bildmaterial, Endoskopievideos und Aufnahmen aus der Echokardiografie laufen direkt von der Praxis zum Spital, zur zuweisenden Kollegin oder zum Vertrauensarzt. Der Empfänger lädt das Paket über einen signierten Link mit Ablauffrist und Prüfsumme; Versand und Abruf bleiben im Audit-Log für das Qualitätsmanagement und die Behandlungsdokumentation festgehalten.
Ist Conbool für MVZ und Praxisverbünde mit mehreren Standorten geeignet?
Ja. Conbool skaliert pro Postfach und ist für MVZ-Träger, überregionale Praxisverbünde, BAG- und Gemeinschaftspraxen sowie KV-übergreifende Strukturen vorgesehen. Es gibt zwei Architektur-Optionen: ein zentraler Tenant für den MVZ-Träger mit getrennten Domains pro Praxisstandort, oder getrennte Tenants je Praxis mit zentraler Schlüsselverwaltung beim Träger. Disclaimer-Pflichtangaben werden pro angestellten Arzt mit lebenslanger Arztnummer, KV-Bezirk, LANR und BSNR aus dem Active Directory gepflegt.
Wie läuft die Koexistenz mit Praxissoftware wie Vitomed, Achilles oder TriaMed?
Conbool koexistiert mit den gängigen Praxissystemen, weil ausschliesslich über Outlook und Standard-SMTP gearbeitet wird. Vitomed, Achilles, TriaMed, Elexis und vergleichbare Praxissoftware bleiben unverändert. Es gibt keinen Eingriff in HIN, keine Veränderung am elektronischen Patientendossier und keine Anpassung der Zertifikatsstrecke der Praxis. Der Befundimport in die Praxissoftware bleibt wie bisher manuell durch die medizinische Praxisassistenz oder über den bestehenden HIN-Eingang. Conbool-Mails können über Outlook in die Patientenakte archiviert werden, sofern die Software eine Outlook-Anbindung unterstützt.

Patientendaten verschlüsselt versenden, ohne Hürde für den Patienten.

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Dazu die Postfächer, betrieben in Deutschland.

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Quellen und Stand

Aussagen zum ärztlichen Berufsgeheimnis beruhen auf Art. 321 StGB in der geltenden Fassung. Aussagen zu den Berufspflichten beruhen auf Art. 40 des Medizinalberufegesetzes. Aussagen zum Datenschutz beruhen auf dem revidierten Datenschutzgesetz, insbesondere Art. 5, 8, 9, 12 und 16, und auf der Verordnung dazu; die Verordnung 2016/679 der Europäischen Union gilt zusätzlich, soweit sie auf die Praxis anwendbar ist. Aussagen zum elektronischen Patientendossier beruhen auf dem EPDG. Die Aufbewahrung des Patientendossiers richtet sich nach kantonalem Recht. Stand 2026.

HIN ist eine Marke der Health Info Net AG. Das elektronische Patientendossier ist eine Einrichtung nach dem EPDG. Microsoft, Microsoft 365 und Outlook sind Marken der Microsoft Corporation. Die genannten Praxisprogramme sind Marken der jeweiligen Hersteller. Conbool ist eine Marke der Conbool GmbH.