NIS2-KONFORM

NIS2-konformeE-Mail-Sicherheitfür Unternehmen.

Art. 21 der NIS2-Richtlinie fordert Kryptografie, sichere Kommunikation und Meldewesen; der IKT-Minimalstandard des Bundes empfiehlt dasselbe auf Schweizer Seite. Conbool deckt das ab, auf einer Plattform. Betrieb in Europa.

NIS2 erreicht Schweizer Unternehmen über den Umweg.

Die Richtlinie gilt seit dem 18. Oktober 2024 in der EU und in der Schweiz nicht unmittelbar. Sie wirkt hier über eine Tochter oder Niederlassung im Europäischen Wirtschaftsraum, über Kunden, die ihre Anforderungen vertraglich weitergeben, und über die Lieferkette. Im Inland gelten der IKT-Minimalstandard des Bundes und, für kritische Infrastrukturen, die Meldepflicht nach Art. 74b des Informationssicherheitsgesetzes.

Diese Seite behandelt die E-Mail-Anforderungen für Schweizer Unternehmen. Rechtslage, Betroffenheit, Fristen und die zehn Massnahmen nach Art. 21 der Richtlinie stehen im NIS2-Nachschlagewerk.

18
Sektoren nach Anhang I und II der Richtlinie betroffen
10 Mio. €
Geldbusse bei Verstössen in der EU, oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes
24 Stunden
Meldung eines Cyberangriffs nach Art. 74b ISG
Keine
Übergangsfrist für die Massnahmen

So erfüllt Conbool die NIS2-Anforderungen

Art. 21 Abs. 2 der NIS2-Richtlinie definiert zehn Pflichtmassnahmen. Conbool deckt die E-Mail-relevanten Anforderungen vollständig ab, und dieselben Massnahmen tragen den IKT-Minimalstandard.

Art. 21 Abs. 2 lit. h
Kryptografie
Anforderung
Kryptografie und Verschlüsselung, im IKT-Minimalstandard unter Datensicherheit
Conbool-Lösung
SecureMail: automatische S/MIME- und PGP-Verschlüsselung, erzwungenes TLS und Schlüsselverwaltung, zugleich Datensicherheit nach Art. 8 revDSG
Art. 21 Abs. 2 lit. j
Sichere Kommunikation
Anforderung
Gesicherte Kommunikation, im IKT-Minimalstandard Schutz der Daten bei der Übertragung
Conbool-Lösung
Secure Message Portal und Gateway-Verschlüsselung als Massnahme zur Datensicherheit nach Art. 8 revDSG
Art. 21 Abs. 2 lit. b
Incident Management
Anforderung
Bewältigung von Sicherheitsvorfällen und, für Meldepflichtige, die Meldung an das BACS
Conbool-Lösung
MailGuard: KI-Erkennung, Quarantäne, Tracing und Audit-Logs, die Zeitpunkt und Art eines Angriffs für die Meldung festhalten
Art. 21 Abs. 2 lit. d
Lieferkettensicherheit
Anforderung
Sicherheit der Lieferkette einschliesslich der Kommunikation mit EU-Kunden und Lieferanten
Conbool-Lösung
Automatische Verschlüsselung mit Partnern und Nachrichtenportal als Ausweichweg, belegbar in Lieferantenfragebögen von EU-Kunden
Art. 21 Abs. 2 lit. a
Risikoanalyse
Anforderung
Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte, im IKT-Minimalstandard unter Identifizieren
Conbool-Lösung
Dashboard, Compliance-Reports & lückenlose E-Mail-Transparenz
Art. 21 Abs. 2 lit. c
Business Continuity
Anforderung
Aufrechterhaltung des Betriebs, im IKT-Minimalstandard unter Wiederherstellen
Conbool-Lösung
99,9 % Verfügbarkeit im Jahresmittel, ISO-27001-zertifizierte Rechenzentren, Backup und Wiederanlauf dokumentiert

Eine Plattform. Alle NIS2 E‑Mail-Anforderungen.

Verschlüsselung, Bedrohungsschutz und Compliance-Management für E-Mail auf einer Plattform, ausgerichtet auf NIS2, IKT-Minimalstandard und revDSG.

Art. 21 Abs. 2 lit. h · Kryptografie

SecureMail

Automatische S/MIME- und PGP-Verschlüsselung mit zentralem Zertifikatsmanagement. Erfüllt die Kryptografie-Anforderungen aus Art. 21 Abs. 2 lit. h vollständig.

  • Automatische Verschlüsselung im Mailflow
  • Zertifikate und Schlüssel zentral verwaltet, nach lit. h dokumentiert
  • Algorithmen nach anerkanntem Stand der Technik
Art. 21 Abs. 2 lit. b · Vorfälle

MailGuard

KI-basierter Spam- und Phishing-Schutz mit Quarantäne und lückenlosem Audit-Trail, der die Vorfallsbewältigung nach Art. 21 Abs. 2 lit. b belegt. Erkannte Vorfälle stehen mit Zeitstempel bereit, falls eine Meldung an das BACS nötig wird.

  • Erkennung in Echtzeit, passend zum Bereich Erkennen im IKT-Minimalstandard
  • SPF, DKIM, DMARC, ARC Validierung
  • Quarantäne mit Audit-Logs über 90 Tage, länger als die Ergänzungsfrist nach Art. 16 CSV
Art. 954a OR und Art. 3 UWG

Disclaimer

Zentral verwaltete Signaturen mit der vollständigen Firma nach Art. 954a OR und den Kontaktangaben nach Art. 3 UWG, einheitlich in jeder ausgehenden E-Mail.

  • Firma nach Art. 954a OR automatisch in jeder Mail
  • Drag & Drop Editor ohne Coding
  • Fassungen für Deutsch, Französisch und Italienisch, personalisiert

NIS2 betrifft 18 Sektoren.

Unabhängig von Ihrer Branche – wenn Ihr Unternehmen die Grössenkriterien erfüllt, ist E-Mail-Sicherheit Pflicht.

Energie
Gesundheit
Finanz & Versicherung
Transport & Verkehr
Wasser & Abwasser
Digitale Infrastruktur
Öffentliche Verwaltung
Fertigung

Ob Spital, Energieversorger oder Zulieferer: E-Mail bleibt das häufigste Einfallstor.

Infrastruktur für Schweizer Unternehmen. Betrieb in Europa.

ISO 27001
Zertifizierte Rechenzentren in Frankfurt und Berlin, in einem Staat mit angemessenem Datenschutz nach Anhang 1 der Datenschutzverordnung
Stand der Technik
Kryptografie nach anerkannten Standards, etwa BSI TR-02102 und den ENISA-Empfehlungen
revDSG und NIS2
Datensicherheit nach Art. 8 revDSG und Massnahmen nach Art. 21 NIS2
99,9% SLA
Active-Active Clustering & Hochverfügbarkeit

Häufige Fragen zu NIS2 und E-Mail-Sicherheit in der Schweiz

Ist ein Schweizer Unternehmen von NIS2 betroffen?
Unmittelbar dann, wenn es in einem der 18 Sektoren Dienste in der EU erbringt, meist über eine Einheit im Europäischen Wirtschaftsraum, und dabei mindestens 50 Beschäftigte oder mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme aufweist. Der zweite Weg führt über Kundenverträge: EU-Kunden geben ihre Anforderungen nach Art. 21 Abs. 2 lit. d an Schweizer Zulieferer weiter. Unabhängig davon prüft jede Betreiberin kritischer Infrastrukturen die Meldepflicht nach Art. 74b ISG.
Welche E-Mail-Massnahmen fordert NIS2 konkret?
Art. 21 Abs. 2 der Richtlinie verlangt unter anderem Kryptografie nach lit. h, sichere Kommunikation nach lit. j, Vorfallsbewältigung nach lit. b und Lieferkettensicherheit nach lit. d. Für E-Mail bedeutet das: Verschlüsselung mit S/MIME oder PGP, Spam- und Phishing-Schutz, Audit-Logging und sichere Kommunikation mit externen Partnern. Der IKT-Minimalstandard des Bundes empfiehlt dieselben Bausteine.
Was droht bei Verstössen, in der EU und in der Schweiz?
In der EU drohen wesentlichen Einrichtungen Geldbussen bis 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, wichtigen Einrichtungen bis 7 Mio. Euro oder 1,4 % des Umsatzes; das trifft eine Schweizer Gruppe über ihre EU-Einheiten. In der Schweiz selbst gelten die Meldepflicht nach Art. 74b des Informationssicherheitsgesetzes, die aufsichtsrechtlichen Vorgaben der jeweiligen Branche und die Bussen nach Art. 60 bis 62 des revidierten Datenschutzgesetzes.
Brauche ich E-Mail-Verschlüsselung für NIS2 und das revDSG?
Ja. Art. 21 Abs. 2 lit. h der Richtlinie fordert ausdrücklich Konzepte und Verfahren für den Einsatz von Kryptografie und gegebenenfalls Verschlüsselung; Art. 8 des revidierten Datenschutzgesetzes verlangt angemessene Datensicherheit nach dem Stand der Technik. E-Mails mit sensiblen oder kritischen Inhalten sollten verschlüsselt werden, sowohl auf dem Transportweg mit TLS als auch inhaltlich mit S/MIME oder PGP.
Deckt Conbool NIS2 und den IKT-Minimalstandard ab?
Ja. Conbool deckt die E-Mail-relevanten Anforderungen ab: automatische Verschlüsselung nach Art. 21 Abs. 2 lit. h, sichere Kommunikation über das Nachrichtenportal nach lit. j, Bedrohungserkennung und Quarantäne nach lit. b sowie lückenlose Audit-Logs, die zugleich den IKT-Minimalstandard tragen. Gehostet in ISO-27001-zertifizierten Rechenzentren in Europa.
Wie schnell ist Conbool in einem Schweizer Unternehmen eingerichtet?
In wenigen Minuten, auch für Domains unter .ch: Domain registrieren, MX-Record setzen, Verschlüsselungsrichtlinien festlegen. Hardware im eigenen Rechenzentrum braucht es nicht, bestehende Postfächer bleiben unverändert. Die Testphase dauert 30 Tage und ist kostenlos.

NIS2-konforme E‑Mail-Sicherheit für Schweizer Unternehmen.

Starten Sie jetzt mit Conbool und erfüllen Sie die E-Mail-Anforderungen aus Art. 21 der NIS2-Richtlinie und aus dem IKT-Minimalstandard, auf einer Plattform.