E-Mail-ArchivierungSoftwarerichtig auswählen.
Geschäftliche E-Mails mit dem Charakter eines Geschäftsbriefs oder Belegs sind in Österreich nach § 212 UGB und § 132 BAO sieben Jahre aufzubewahren. Dieser Leitfaden zeigt, worauf es bei der Auswahl einer Archivierungslösung für die Außenprüfung ankommt, von Rechtssicherheit über Betriebsmodell bis Migration, und wie Conbool Archive diese Kriterien erfüllt.
E-Mail-Archivierung Software für Österreich: Auswahl, Anbieter und Kriterien nach BAO
Ein praktischer Leitfaden für die Auswahl einer E-Mail-Archivierung, die einer Außenprüfung durch das Finanzamt standhält, mit den Kriterien aus BAO, UGB und DSGVO.
Warum Archivierung Pflicht ist.
Die drei Kernfragen
Vor dem Anbietervergleich sind drei Punkte zu klären. Sie entscheiden, ob das Archiv einer Außenprüfung und den Vorgaben von DSGVO und DSG standhält.
Rechtssicherheit
Legt die Lösung nach dem WORM-Prinzip ab, sodass der ursprüngliche Inhalt nach § 131 Abs. 1 Z 8 BAO ersichtlich bleibt, und weist sie die Integrität lückenlos nach? Setzt sie Fristen nach UGB und BAO automatisch und löscht sie nachvollziehbar nach Ablauf?
Betriebsmodell
Cloud, On-Premise oder beides? Wichtig ist, wer Vertragspartner und Auftragsverarbeiter ist und in welchen Rechenzentren die Daten liegen, für DSGVO, NIS2 und die Anforderungen an wesentliche Einrichtungen.
Durchsuchbarkeit
Ist der gesamte Bestand im Volltext durchsuchbar, auch die vom Gateway entschlüsselte S/MIME- und PGP-Mail? Bei einer Außenprüfung sind Unterlagen nach § 132 Abs. 3 BAO innerhalb angemessener Frist lesbar zu machen, ohne Volltextsuche wird das zäh.
Was Archivierungssoftware für BAO und UGB können muss
Die Funktionen, auf die es bei Außenprüfung und Löschkonzept ankommt.
Lückenlose Erfassung
Ein- und ausgehende sowie interne Nachrichten, direkt im Mailfluss oder per Journaling. Sequenzprüfung und Zustellwiederholung sichern die Vollständigkeit, die § 190 Abs. 3 UGB von Aufzeichnungen verlangt.
Fristen und Löschkonzept
Aufbewahrungsklassen von sieben Jahren und mehr, regelbasiert je Postfach, Richtung und Gruppe, plus automatisierte, protokollierte Löschung nach Ablauf.
Unveränderbarkeit (WORM)
Softwareseitiges WORM, im Compliance-Tarif mit Object-Lock am Objektspeicher, gesichert über eine extern verankerte Hash-Kette, damit jede Änderung im Sinne von § 131 Abs. 1 Z 8 BAO erkennbar wird.
Volltextsuche
Suche über Betreff, Inhalt, Anhänge und Postfach, auch über vom Gateway entschlüsselte Nachrichten, damit angeforderte Unterlagen bei der Außenprüfung schnell vorliegen.
eDiscovery und Sperren für anhängige Verfahren
Fälle, Sperren und Vier-Augen-Freigaben für kontrollierte Herausgaben an Abgabenbehörde oder Gericht, mit hash-verkettetem Audit-Log und SIEM-Export. Eine Sperre hält Unterlagen über die sieben Jahre hinaus, solange sie nach § 132 Abs. 1 BAO oder § 212 UGB für ein anhängiges Verfahren von Bedeutung sind.
Migration und Export
Altbestände aus PST, MBOX und EML serverseitig übernehmen, Export als EML oder MBOX, Integritätsnachweis per SHA-256, etwa für die Datenträgerüberlassung an die Abgabenbehörde.
Worauf es bei der Auswahl in Österreich ankommt
Vier Kriterien, die bei einer Außenprüfung und im Datenschutz den Unterschied machen.
EU-Datensouveränität
Europäischer Vertragspartner, EU-Rechenzentren und ein im Auftragsverarbeitungsvertrag benannter Datenstandort. Conbool Archive erfüllt das und bietet für Unternehmen, die ihr Archiv im eigenen Haus betreiben wollen, On-Premise aus derselben Codebasis.
Klartext-Suche verschlüsselter Mail
Viele Archive legen S/MIME nur als Chiffre ab, und nach Jahren fehlt der Schlüssel, um die Nachricht nach § 132 Abs. 3 BAO lesbar zu machen. Conbool archiviert die vom Gateway entschlüsselte Mail zusätzlich im Klartext, durchsuchbar für Außenprüfung und eDiscovery.
Interne Mail erfassen
Rein interne Nachrichten sieht ein Gateway-Tap nicht, obwohl auch sie Geschäftspapiere im Sinne von § 132 Abs. 1 BAO sein können. Über Journaling erfasst Conbool auch Postfach-zu-Postfach-Mail vollständig.
Konsolidierung
Archivierung, Inbound-Schutz, Verschlüsselung und Signaturen mit den Pflichtangaben nach § 14 UGB in einer Suite statt mehrerer Anbieter, mit einem Portal, einem Audit-Log und einer Lizenzlogik.
In drei Schritten zum passenden Archiv nach BAO
1. Anforderungen klären
Postfachzahl, Rechtsnormen wie UGB, BAO, DSGVO und branchenspezifische Vorgaben, Betriebsmodell und das Volumen an verschlüsselter Mail bestimmen den Zuschnitt.
2. Anbieter prüfen
Rechtssicherheit nach BAO und UGB, Datenstandort, Durchsuchbarkeit, Erfassungswege und Migrationspfad vergleichen. Die Suche an echtem Bestand testen, etwa mit einer Anfrage, wie sie bei einer Außenprüfung kommt.
3. Migrieren ohne Lücke
Altbestand exportieren und übernehmen, Erfassung parallel umstellen, alte Lösung erst abschalten, wenn die Vollständigkeit geprüft ist und die sieben Jahre nach § 132 BAO lückenlos im neuen Archiv liegen.
FAQ
Ist E-Mail-Archivierung in Österreich gesetzlich Pflicht?
Wie lange sind geschäftliche E-Mails nach BAO und UGB aufzubewahren?
Cloud oder On-Premise, was passt für österreichische Unternehmen?
Bleiben verschlüsselte E-Mails im Archiv durchsuchbar und lesbar?
Was kostet E-Mail-Archivierung Software?
Wie gelingt der Wechsel von einem bestehenden Archiv ohne Lücke in der Frist?
Archivierung, die die Kriterien erfüllt.
Conbool Archive: unveränderbar nach § 131 BAO, EU-Hosting, Klartext-Suche verschlüsselter Mail und integrierte Suite. In 30 Minuten gezeigt, am eigenen Setup und mit Blick auf die nächste Außenprüfung.