E-Mail-Archivierungfür Microsoft 365revisionssicher.
Archive erfasst alle ein- und ausgehenden sowie internen E-Mails aus Exchange Online und Exchange Server und hält sie über die sieben Jahre nach § 132 BAO und § 212 UGB bereit. Durchsuchbar für die Außenprüfung und ohne Connector-Zwang.
Revisionssichere E‑Mail-Archivierung für Microsoft 365 und Exchange
Österreichische Unternehmen mit Exchange Online oder Exchange Server On-Premise legen mit Archive den gesamten E-Mail-Verkehr so ab, dass die vollständige, geordnete und inhaltsgleiche Wiedergabe nach § 132 Abs. 2 BAO bis zum Fristende gesichert ist. Eine Journalregel genügt, verschlüsselte Nachrichten werden im Klartext durchsuchbar abgelegt, der Betrieb erfolgt ausschließlich in EU-Rechenzentren.
Warum Microsoft-Bordmittel für die BAO nicht ausreichen
Wie Microsoft 365 an Archive angebunden wird
Für ein Archiv nach BAO und UGB genügt in Exchange Online eine Journalregel. Die Übergabe erfolgt verschlüsselt und ohne Connector-Zwang an ein eigenes Archivziel außerhalb von Microsoft 365, das den Bestand für die Außenprüfung getrennt vom Postfach hält.
Journalregel statt Connector
Exchange Online stellt Journal-Reports über eine Journalregel ohne zusätzlichen Connector an eine dedizierte Ingestion-Adresse von Archive zu. Damit landen empfangene und abgesendete Geschäftsbriefe, die § 212 UGB sieben Jahre lang geordnet aufbewahrt sehen will, automatisch im Archiv.
Dediziertes externes Archivziel
Exchange Online stellt Journal-Reports nur an externe Archivsysteme zu, ein Exchange-Online-Postfach scheidet als Journalziel aus. Archive übernimmt diese Rolle und sichert außerhalb des Postfachs die vollständige, geordnete und inhaltsgleiche Wiedergabe, die § 132 Abs. 2 BAO bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist verlangt.
Verschlüsselter Transport
Die Übergabe der Journal-Reports erfolgt verschlüsselt per TLS mit moderner Authentifizierung. Der gesamte Mailfluss bleibt dabei unangetastet.
Was Archive leistet
Vollständige Erfassung nach § 190 Abs. 3 UGB, unveränderbare Ablage nach § 131 Abs. 1 Z 8 BAO und Volltextsuche für Microsoft 365 und Exchange On-Premise.
Vollständige Erfassung
Ein- und ausgehende sowie interne E-Mails werden lückenlos erfasst, ob sie über Exchange Online oder Exchange Server laufen. So fehlt bei der Außenprüfung kein Geschäftsbrief, den § 212 UGB zur Aufbewahrung vorsieht.
Unveränderbar nach § 131 BAO
Jede Nachricht liegt unveränderbar im Archiv und lässt sich während der Frist nach § 132 BAO weder verändern noch löschen. Der ursprüngliche Inhalt bleibt damit ersichtlich, wie es § 131 Abs. 1 Z 8 BAO für elektronische Aufzeichnungen verlangt.
Verschlüsselte Mails durchsuchbar
Vom Gateway entschlüsselte S/MIME-Inhalte liegen im Klartext im Archiv und bleiben im Volltext auffindbar. Wer Unterlagen nach § 132 Abs. 3 BAO für die Außenprüfung lesbar machen muss, braucht dafür keinen alten Schlüssel mehr.
Hybrid parallel erfasst
Exchange Online und Exchange SE On-Premise werden parallel erfasst und dedupliziert, jede E-Mail liegt am Ende genau einmal im Archiv. Das hält den Bestand geordnet, wie es § 190 Abs. 3 UGB und § 132 Abs. 2 BAO verlangen.
Migration von Altbeständen
PST-Altbestände und Archivpostfächer werden geführt übernommen, ohne Outlook-Installation. So reicht das Archiv auch in die Jahre vor der Umstellung zurück, die nach § 132 Abs. 1 BAO noch in der Frist liegen.
Betrieb in EU-Rechenzentren
Der Betrieb erfolgt ausschließlich in EU-Rechenzentren bei einem europäischen Anbieter, ohne Abhängigkeit von US-Cloud-Anbietern.
Was Archive von Microsoft-Bordmitteln unterscheidet
Microsoft Purview und Exchange Online Archiving decken andere Aufgaben ab als die Aufbewahrung nach BAO und UGB. Archive ist ein davon getrenntes Archiv, ausgelegt auf die Außenprüfung.
Echtes Archiv statt Speicher-Tier
Das In-Place-Archiv in Exchange Online ist eher ein zusätzliches Speicher-Tier pro Postfach und bleibt in der Hand des Postfachinhabers. Archive hält den Bestand der gesamten Organisation getrennt davon, sodass Geschäftsbriefe nach § 212 UGB nicht mit einem Postfach verschwinden.
Zulässiges externes Journalziel
Journaling in ein Exchange-Online-Postfach ist untersagt. Archive dient über eine dedizierte Ingestion-Adresse als zulässiges externes Journalziel, auf das sich die Verfahrensdokumentation für die Abgabenbehörde stützen kann.
Verschlüsselte Inhalte durchsuchbar
In Purview eDiscovery werden S/MIME-Inhalte nicht unterstützt. Archive archiviert den vom Gateway entschlüsselten Klartext, sodass diese Nachrichten bei einer Außenprüfung nach § 147 BAO auffindbar und lesbar bleiben.
Datenhoheit in der EU
Der US CLOUD Act erfasst Microsoft auch dann, wenn die Postfächer eines österreichischen Unternehmens in einem EU-Rechenzentrum liegen. Archive läuft ausschließlich in EU-Rechenzentren bei einem europäischen Anbieter ohne US-Konzernmutter.
In drei Schritten zur Archivierung nach BAO und UGB
Journalregel einrichten
In Exchange Online wird eine Journalregel auf die dedizierte Ingestion-Adresse von Archive gesetzt, der Transport läuft verschlüsselt per TLS. Ab diesem Tag ist jede Nachricht für die Frist nach § 132 BAO erfasst.
Altbestände übernehmen
PST-Dateien und Archivpostfächer werden geführt migriert und dedupliziert, ohne Outlook-Installation, damit der Bestand aus den Vorjahren bei der Außenprüfung nicht fehlt.
Nachweisen bei der Außenprüfung
Verlangt die Abgabenbehörde Einsicht, stehen alle E-Mails unverändert und im Volltext durchsuchbar bereit, einschließlich vormals verschlüsselter Nachrichten.
Was BAO und UGB von einem Archiv in Microsoft 365 verlangen
Die Pflicht aus § 132 BAO trifft das Unternehmen, nicht Microsoft als Betreiber des Postfachs. Ob die Postfächer in Exchange Online oder auf eigener Hardware liegen, ändert weder an der Frist von sieben Jahren noch an der Unveränderbarkeit nach § 131 Abs. 1 Z 8 BAO etwas.
Sieben Jahre, und wann es länger wird
Bücher, Aufzeichnungen, Belege sowie empfangene und abgesandte Geschäftsbriefe sind sieben Jahre aufzubewahren. Maßgeblich sind § 212 UGB und § 132 Abs. 1 BAO. Für Unterlagen zu Grundstücken gilt nach § 18 Abs. 10 UStG eine Frist von bis zu 22 Jahren, und bei einem anhängigen Verfahren läuft die Frist weiter. Eine E-Mail unterliegt denselben Regeln wie ein Brief auf Papier.
Der ursprüngliche Inhalt bleibt ersichtlich
Die §§ 131 und 132 BAO verlangen, dass eine aufbewahrungspflichtige Nachricht vollständig, richtig und unveränderbar erhalten bleibt und dass jede Veränderung erkennbar wird. Ein Postfach erfüllt das nicht: Wer darauf zugreift, kann eine Nachricht verschieben, bearbeiten oder löschen, und das bleibt unbemerkt.
Vollständig nach § 190 UGB heißt auch intern
Nach § 132 Abs. 1 BAO sollen auch Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen sieben Jahre aufbewahrt werden, soweit sie für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind, auch wenn sie das Unternehmen nie verlassen. Eine interne Nachricht zwischen zwei Postfächern derselben Domäne kann eine Rechnungskorrektur oder die Freigabe eines Auftrags enthalten und fällt dann unter dieselbe Pflicht. Eine Journalregel in Exchange Online erfasst ein- und ausgehende sowie interne Nachrichten in einem Durchlauf. Ein Mitschnitt nur am Übergang nach außen sieht diesen Verkehr nie, obwohl § 190 Abs. 3 UGB vollständige Aufzeichnungen verlangt.
Verfahrensdokumentation für die Außenprüfung
Für die Nachvollziehbarkeit braucht es eine Dokumentation, aus der hervorgeht, wie das Verfahren arbeitet und wie die Unveränderbarkeit sichergestellt wird. Sie beschreibt den Weg der Nachricht vom Eingang über Erfassung und Ablage bis zur Löschung nach Ablauf der sieben Jahre aus § 132 Abs. 1 BAO. Ein Archiv, das diese Dokumentation mitliefert, erspart der Abgabenbehörde und der internen Revision die Rekonstruktion.
FAQ
Kann ein Exchange-Online-Postfach als Journalziel dienen?
Wie wird Microsoft 365 an Archive angebunden?
Worin unterscheidet sich Archive von Microsoft Purview und Exchange Online Archiving?
Bleiben verschlüsselte E-Mails für die Außenprüfung lesbar?
Werden Hybrid-Umgebungen aus Exchange Online und On-Premise unterstützt?
Wo werden die archivierten Daten gespeichert?
Genügt Exchange Online Archiving der BAO?
Wie lange sind E-Mails aus Microsoft 365 in Österreich aufzubewahren?
Erfüllt Microsoft 365 die Anforderungen der BAO von sich aus?
Ersetzt eine Aufbewahrungsrichtlinie in Purview ein Archiv nach BAO?
Archivierung nach BAO und UGB für Microsoft 365.
Archive erfasst den gesamten E-Mail-Verkehr aus Exchange Online und Exchange On-Premise, macht verschlüsselte Inhalte für die Außenprüfung lesbar und läuft in EU-Rechenzentren.