E-Mail-Archivierung

E-Mail-Archivierungfür Microsoft 365revisionssicher.

Archive erfasst alle ein- und ausgehenden sowie internen E-Mails aus Exchange Online und Exchange Server und hält sie über die sieben Jahre nach § 132 BAO und § 212 UGB bereit. Durchsuchbar für die Außenprüfung und ohne Connector-Zwang.

Revisionssichere E‑Mail-Archivierung für Microsoft 365 und Exchange

Österreichische Unternehmen mit Exchange Online oder Exchange Server On-Premise legen mit Archive den gesamten E-Mail-Verkehr so ab, dass die vollständige, geordnete und inhaltsgleiche Wiedergabe nach § 132 Abs. 2 BAO bis zum Fristende gesichert ist. Eine Journalregel genügt, verschlüsselte Nachrichten werden im Klartext durchsuchbar abgelegt, der Betrieb erfolgt ausschließlich in EU-Rechenzentren.

Warum Microsoft-Bordmittel für die BAO nicht ausreichen

Untersagt
Journaling in ein Exchange-Online-Postfach lässt Microsoft nicht zu
7 Jahre
Aufbewahrungspflicht für geschäftliche E-Mails nach § 212 UGB und § 132 BAO
CLOUD Act
US-Zugriff bleibt trotz EU-Rechenzentrum von Microsoft möglich
S/MIME
verschlüsselte Inhalte bleiben in Purview eDiscovery nicht durchsuchbar, lesbar machen muss sie nach § 132 Abs. 3 BAO das Unternehmen

Wie Microsoft 365 an Archive angebunden wird

Für ein Archiv nach BAO und UGB genügt in Exchange Online eine Journalregel. Die Übergabe erfolgt verschlüsselt und ohne Connector-Zwang an ein eigenes Archivziel außerhalb von Microsoft 365, das den Bestand für die Außenprüfung getrennt vom Postfach hält.

Journalregel statt Connector

Exchange Online stellt Journal-Reports über eine Journalregel ohne zusätzlichen Connector an eine dedizierte Ingestion-Adresse von Archive zu. Damit landen empfangene und abgesendete Geschäftsbriefe, die § 212 UGB sieben Jahre lang geordnet aufbewahrt sehen will, automatisch im Archiv.

Dediziertes externes Archivziel

Exchange Online stellt Journal-Reports nur an externe Archivsysteme zu, ein Exchange-Online-Postfach scheidet als Journalziel aus. Archive übernimmt diese Rolle und sichert außerhalb des Postfachs die vollständige, geordnete und inhaltsgleiche Wiedergabe, die § 132 Abs. 2 BAO bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist verlangt.

Verschlüsselter Transport

Die Übergabe der Journal-Reports erfolgt verschlüsselt per TLS mit moderner Authentifizierung. Der gesamte Mailfluss bleibt dabei unangetastet.

Was Archive leistet

Vollständige Erfassung nach § 190 Abs. 3 UGB, unveränderbare Ablage nach § 131 Abs. 1 Z 8 BAO und Volltextsuche für Microsoft 365 und Exchange On-Premise.

Vollständige Erfassung

Ein- und ausgehende sowie interne E-Mails werden lückenlos erfasst, ob sie über Exchange Online oder Exchange Server laufen. So fehlt bei der Außenprüfung kein Geschäftsbrief, den § 212 UGB zur Aufbewahrung vorsieht.

Unveränderbar nach § 131 BAO

Jede Nachricht liegt unveränderbar im Archiv und lässt sich während der Frist nach § 132 BAO weder verändern noch löschen. Der ursprüngliche Inhalt bleibt damit ersichtlich, wie es § 131 Abs. 1 Z 8 BAO für elektronische Aufzeichnungen verlangt.

Verschlüsselte Mails durchsuchbar

Vom Gateway entschlüsselte S/MIME-Inhalte liegen im Klartext im Archiv und bleiben im Volltext auffindbar. Wer Unterlagen nach § 132 Abs. 3 BAO für die Außenprüfung lesbar machen muss, braucht dafür keinen alten Schlüssel mehr.

Hybrid parallel erfasst

Exchange Online und Exchange SE On-Premise werden parallel erfasst und dedupliziert, jede E-Mail liegt am Ende genau einmal im Archiv. Das hält den Bestand geordnet, wie es § 190 Abs. 3 UGB und § 132 Abs. 2 BAO verlangen.

Migration von Altbeständen

PST-Altbestände und Archivpostfächer werden geführt übernommen, ohne Outlook-Installation. So reicht das Archiv auch in die Jahre vor der Umstellung zurück, die nach § 132 Abs. 1 BAO noch in der Frist liegen.

Betrieb in EU-Rechenzentren

Der Betrieb erfolgt ausschließlich in EU-Rechenzentren bei einem europäischen Anbieter, ohne Abhängigkeit von US-Cloud-Anbietern.

Was Archive von Microsoft-Bordmitteln unterscheidet

Microsoft Purview und Exchange Online Archiving decken andere Aufgaben ab als die Aufbewahrung nach BAO und UGB. Archive ist ein davon getrenntes Archiv, ausgelegt auf die Außenprüfung.

Echtes Archiv statt Speicher-Tier

Das In-Place-Archiv in Exchange Online ist eher ein zusätzliches Speicher-Tier pro Postfach und bleibt in der Hand des Postfachinhabers. Archive hält den Bestand der gesamten Organisation getrennt davon, sodass Geschäftsbriefe nach § 212 UGB nicht mit einem Postfach verschwinden.

Zulässiges externes Journalziel

Journaling in ein Exchange-Online-Postfach ist untersagt. Archive dient über eine dedizierte Ingestion-Adresse als zulässiges externes Journalziel, auf das sich die Verfahrensdokumentation für die Abgabenbehörde stützen kann.

Verschlüsselte Inhalte durchsuchbar

In Purview eDiscovery werden S/MIME-Inhalte nicht unterstützt. Archive archiviert den vom Gateway entschlüsselten Klartext, sodass diese Nachrichten bei einer Außenprüfung nach § 147 BAO auffindbar und lesbar bleiben.

Datenhoheit in der EU

Der US CLOUD Act erfasst Microsoft auch dann, wenn die Postfächer eines österreichischen Unternehmens in einem EU-Rechenzentrum liegen. Archive läuft ausschließlich in EU-Rechenzentren bei einem europäischen Anbieter ohne US-Konzernmutter.

In drei Schritten zur Archivierung nach BAO und UGB

1

Journalregel einrichten

In Exchange Online wird eine Journalregel auf die dedizierte Ingestion-Adresse von Archive gesetzt, der Transport läuft verschlüsselt per TLS. Ab diesem Tag ist jede Nachricht für die Frist nach § 132 BAO erfasst.

2

Altbestände übernehmen

PST-Dateien und Archivpostfächer werden geführt migriert und dedupliziert, ohne Outlook-Installation, damit der Bestand aus den Vorjahren bei der Außenprüfung nicht fehlt.

3

Nachweisen bei der Außenprüfung

Verlangt die Abgabenbehörde Einsicht, stehen alle E-Mails unverändert und im Volltext durchsuchbar bereit, einschließlich vormals verschlüsselter Nachrichten.

Was BAO und UGB von einem Archiv in Microsoft 365 verlangen

Die Pflicht aus § 132 BAO trifft das Unternehmen, nicht Microsoft als Betreiber des Postfachs. Ob die Postfächer in Exchange Online oder auf eigener Hardware liegen, ändert weder an der Frist von sieben Jahren noch an der Unveränderbarkeit nach § 131 Abs. 1 Z 8 BAO etwas.

Sieben Jahre, und wann es länger wird

Bücher, Aufzeichnungen, Belege sowie empfangene und abgesandte Geschäftsbriefe sind sieben Jahre aufzubewahren. Maßgeblich sind § 212 UGB und § 132 Abs. 1 BAO. Für Unterlagen zu Grundstücken gilt nach § 18 Abs. 10 UStG eine Frist von bis zu 22 Jahren, und bei einem anhängigen Verfahren läuft die Frist weiter. Eine E-Mail unterliegt denselben Regeln wie ein Brief auf Papier.

Der ursprüngliche Inhalt bleibt ersichtlich

Die §§ 131 und 132 BAO verlangen, dass eine aufbewahrungspflichtige Nachricht vollständig, richtig und unveränderbar erhalten bleibt und dass jede Veränderung erkennbar wird. Ein Postfach erfüllt das nicht: Wer darauf zugreift, kann eine Nachricht verschieben, bearbeiten oder löschen, und das bleibt unbemerkt.

Vollständig nach § 190 UGB heißt auch intern

Nach § 132 Abs. 1 BAO sollen auch Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen sieben Jahre aufbewahrt werden, soweit sie für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind, auch wenn sie das Unternehmen nie verlassen. Eine interne Nachricht zwischen zwei Postfächern derselben Domäne kann eine Rechnungskorrektur oder die Freigabe eines Auftrags enthalten und fällt dann unter dieselbe Pflicht. Eine Journalregel in Exchange Online erfasst ein- und ausgehende sowie interne Nachrichten in einem Durchlauf. Ein Mitschnitt nur am Übergang nach außen sieht diesen Verkehr nie, obwohl § 190 Abs. 3 UGB vollständige Aufzeichnungen verlangt.

Verfahrensdokumentation für die Außenprüfung

Für die Nachvollziehbarkeit braucht es eine Dokumentation, aus der hervorgeht, wie das Verfahren arbeitet und wie die Unveränderbarkeit sichergestellt wird. Sie beschreibt den Weg der Nachricht vom Eingang über Erfassung und Ablage bis zur Löschung nach Ablauf der sieben Jahre aus § 132 Abs. 1 BAO. Ein Archiv, das diese Dokumentation mitliefert, erspart der Abgabenbehörde und der internen Revision die Rekonstruktion.

FAQ

Kann ein Exchange-Online-Postfach als Journalziel dienen?
Nein. Exchange Online lässt Journaling in ein Exchange-Online-Postfach nicht zu und stellt Journal-Reports nur an ein externes Archivsystem zu. Archive übernimmt diese Rolle über eine dedizierte Ingestion-Adresse und bewahrt die Nachrichten dort über die Frist nach § 132 BAO auf.
Wie wird Microsoft 365 an Archive angebunden?
Über eine Journalregel in Exchange Online, die alle ein- und ausgehenden sowie internen Nachrichten an die dedizierte Ingestion-Adresse von Archive weiterleitet und damit jeden Geschäftsbrief im Sinne von § 212 UGB erfasst. Der Transport erfolgt verschlüsselt per TLS mit moderner Authentifizierung, ganz ohne Connector-Zwang. Für Rückfragen der Abgabenbehörde greifen Nutzer im Postfach über das Conbool Archive Add-in für Outlook auf das Archiv zu, für Thunderbird gibt es ein eigenes Add-on.
Worin unterscheidet sich Archive von Microsoft Purview und Exchange Online Archiving?
Das In-Place-Archiv in Exchange Online ist eher ein Speicher-Tier pro Postfach, Journaling in ein Exchange-Online-Postfach ist untersagt und S/MIME-Inhalte werden in Purview eDiscovery nicht unterstützt. Archive ist davon getrennt, auf die Aufbewahrung nach BAO und UGB ausgelegt und macht vom Gateway entschlüsselte Inhalte durchsuchbar.
Bleiben verschlüsselte E-Mails für die Außenprüfung lesbar?
Ja. Archive archiviert den entschlüsselten Klartext, sodass S/MIME-Nachrichten im Volltext durchsuchbar und nach § 132 Abs. 3 BAO ohne den ursprünglichen Schlüssel lesbar bleiben. In Purview eDiscovery werden S/MIME-Inhalte hingegen nicht unterstützt.
Werden Hybrid-Umgebungen aus Exchange Online und On-Premise unterstützt?
Ja. Exchange Online und Exchange SE On-Premise werden parallel erfasst. Nachrichten, die in beiden Umgebungen auftreten, werden dedupliziert, sodass jede E-Mail nur einmal im Archiv liegt und der Bestand für die Außenprüfung geordnet bleibt.
Wo werden die archivierten Daten gespeichert?
Ausschließlich in EU-Rechenzentren bei einem europäischen Anbieter. Die Unterlagen für die Außenprüfung liegen damit außerhalb der Reichweite des US CLOUD Act, der Microsoft trotz EU-Rechenzentrum betrifft.
Genügt Exchange Online Archiving der BAO?
Nein. Das In-Place-Archiv in Exchange Online ist ein zusätzlicher Speicherbereich am Postfach, kein Archiv im Sinne von § 132 BAO. Es bleibt im Zugriff des Postfachinhabers, folgt dem Postfach bei Umzug und Löschung und weist eine nachträgliche Veränderung nicht in der Form nach, die die §§ 131 und 132 BAO verlangen. Für die Außenprüfung braucht es deshalb eine Ablage außerhalb des Postfachs.
Wie lange sind E-Mails aus Microsoft 365 in Österreich aufzubewahren?
Sieben Jahre für Bücher, Aufzeichnungen, Belege sowie empfangene und abgesandte Geschäftsbriefe nach § 212 UGB und § 132 Abs. 1 BAO. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, für das die Unterlage gilt. Für Unterlagen zu Grundstücken verlängert sich die Frist nach § 18 Abs. 10 UStG auf bis zu 22 Jahre, bei einem anhängigen Abgaben- oder Gerichtsverfahren läuft sie weiter, bis das Verfahren beendet ist.
Erfüllt Microsoft 365 die Anforderungen der BAO von sich aus?
Nicht ohne ein Archiv. Microsoft 365 speichert Nachrichten, die §§ 131 und 132 BAO verlangen darüber hinaus Vollständigkeit, Unveränderbarkeit und eine nachvollziehbare Protokollierung über die gesamte Aufbewahrungsfrist sowie die Überlassung maschinell auswertbarer Daten nach § 132 BAO. Eine Aufbewahrungsrichtlinie verhindert das Löschen, ersetzt aber weder die Unveränderbarkeit noch den Nachweis.
Ersetzt eine Aufbewahrungsrichtlinie in Purview ein Archiv nach BAO?
Nein. Eine Aufbewahrungsrichtlinie hält Nachrichten im Postfach oder im Wiederherstellungsbereich fest und schützt sie vor dem Löschen. Sie legt sie aber nicht außerhalb der Umgebung ab, die sie erzeugt hat, und hilft nicht, wenn der Microsoft-365-Mandant selbst nicht mehr erreichbar ist. Die jederzeitige Wiedergabe nach § 132 Abs. 2 BAO schuldet das Unternehmen trotzdem bis zum Fristende, deshalb trennt ein eigenes Archiv die Aufbewahrung vom Betrieb.

Archivierung nach BAO und UGB für Microsoft 365.

Archive erfasst den gesamten E-Mail-Verkehr aus Exchange Online und Exchange On-Premise, macht verschlüsselte Inhalte für die Außenprüfung lesbar und läuft in EU-Rechenzentren.