E-Mail Disclaimer

ZentraleE-Mail Disclaimer.Automatisch angehängt.

Conbool Disclaimer fügt Firmenangaben, Vertraulichkeitshinweise und Haftungsausschlüsse automatisch in jede geschäftliche E-Mail ein. Zentral verwaltet, rechtssicher und nach dem revidierten Datenschutzgesetz.

E-Mail-Disclaimer für Schweizer Unternehmen: Angaben nach OR und UWG automatisieren

Schweizer Unternehmen müssen ihre Firma in der Korrespondenz vollständig und unverändert führen; das verlangt Art. 954a OR. Im elektronischen Geschäftsverkehr kommen nach Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG Angaben zu Identität, Adresse und elektronischem Kontakt dazu, bei Werbemails nach Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG eine korrekte Absenderangabe mit Ablehnungsmöglichkeit. Uneinheitliche oder veraltete Angaben schwächen die Position im Streitfall. Conbool Disclaimer automatisiert die Verwaltung und stellt sicher, dass jede ausgehende E-Mail die Anforderungen erfüllt.

Typische Risiken nach OR und UWG bei E‑Mail Disclaimern

Fehlende Pflichtangaben

Geschäftliche E-Mails ohne vollständige Firmenangabe nach Art. 954a OR oder ohne die Angaben, die Art. 3 UWG im elektronischen Geschäftsverkehr verlangt, sind angreifbar. Mitbewerber und klagebefugte Verbände können nach dem UWG vorgehen.

Inkonsistente Disclaimer

Pflegen Mitarbeitende ihren Disclaimer selbst, kursieren bald Fassungen mit alter Adresse, falscher Rechtsform oder einer Firma, die nicht mehr dem Handelsregister entspricht. Art. 954a OR verlangt aber die eingetragene Firma, vollständig und unverändert.

Verstösse gegen das Datenschutzrecht

Ohne standardisierten Vertraulichkeitshinweis und Datenschutzhinweis riskieren Unternehmen Verstösse gegen das revidierte Datenschutzgesetz. Bei Verletzungen der Informations- und Sorgfaltspflichten drohen Bussen nach Art. 60 und Art. 61 revDSG.

Funktionen für zentrale E‑Mail-Disclaimer

Conbool Disclaimer verwaltet die Angaben nach Art. 954a OR und Art. 3 UWG zentral, einheitlich und nachvollziehbar.

Startvorlagen je Rechtsform nach OR

Vorkonfigurierte Disclaimer-Templates, die den Anforderungen des Obligationenrechts, des UWG und des revidierten Datenschutzgesetzes entsprechen. Automatisch aktualisiert bei Gesetzesänderungen.

Template-Management

Alle Disclaimer-Vorlagen an einer Stelle, mit eigenen Fassungen je Abteilung, Gesellschaft oder Anwendungsfall. In einer Gruppe mit AG, GmbH und Zweigniederlassung trägt so jede Einheit ihre eigene eingetragene Firma.

Mehrsprachige Disclaimer

Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch: die Vorlage folgt der erkannten Sprache der Nachricht. Für jede Sprache lässt sich eine eigene Fassung hinterlegen; die Firma ist nach Art. 954a OR so zu führen, wie sie im Handelsregister steht.

Dynamischer Content

Dynamische Felder wie Name, Abteilung, Telefonnummer und Rechtseinheit kommen aus dem Verzeichnisdienst, Firma und UID-Nummer aus den zentralen Firmendaten.

Vorschau vor der Aktivierung

Vor der Aktivierung zeigt die Vorschau jede Fassung als HTML und als Nur-Text mit einem Beispielabsender, so lässt sich die Firma nach Art. 954a OR vor dem ersten Versand prüfen.

Änderungsprotokoll

Lückenlose Dokumentation aller Disclaimer-Änderungen mit Zeitstempel und Benutzer. Die Nachweispflicht gegenüber Aufsicht, Revision und Prüfgesellschaft ist jederzeit erfüllt.

Warum manuelle Disclaimer nach OR und UWG ein Risiko sind

Oft pflegt jede Person ihre Outlook-Signatur selbst. Spätestens nach einer Umfirmierung oder einem Sitzwechsel fehlen dann die richtigen Angaben nach Art. 954a OR.

Angaben nach Art. 954a OR in jeder Nachricht

Conbool stellt sicher, dass jede ausgehende E-Mail die nach Art. 954a OR vorgeschriebene vollständige Firmenangabe und die weiteren Kontaktangaben enthält, unabhängig vom E-Mail-Client oder Endgerät des Mitarbeitenden.

Einheitlich über alle Mitarbeitenden und Gesellschaften

Manuelle Disclaimer führen zu Wildwuchs: veraltete Rechtsformen, fehlende Handelsregister- oder UID-Nummern oder unterschiedliche Formulierungen. Conbool eliminiert diese Inkonsistenzen vollständig.

Umfirmierung oder Sitzwechsel sofort übernommen

Ändern sich Firma, Rechtsform oder Sitz im Handelsregister, wird der Disclaimer zentral angepasst und gilt sofort für alle Mitarbeitenden, ohne Aufwand für die Informatik.

Nachvollziehbar für Revisionsstelle und Aufsicht

Der vollständige Audit-Trail dokumentiert, wann welcher Disclaimer aktiv war. Bei Prüfungen durch die Revisionsstelle, die Aufsicht oder die Prüfgesellschaft ist die Compliance jederzeit nachweisbar.

Aufbau einer Nachricht

Vier Bausteine, getrennt gepflegt.

Marketing pflegt die Kampagne, der Rechtsdienst die Angaben nach Art. 954a OR, die Informatik die Regeln. Keiner greift in die Vorlage der anderen ein, und das Messebanner endet am Stichtag von selbst.

An
Betreff
1Banner

Nachrichtentext

2Signatur
3Kampagne
Zeitraum je Baustein
4Rechtlicher Hinweis

Zitierter Verlauf

  1. 1

    Banner

    Steht immer oben. Platz etwa für einen Hinweis auf eine Veranstaltung oder auf externe Absender.

  2. 2

    Signatur

    Name, Funktion, Direktwahl und Foto aus dem Verzeichnis; fehlt etwa die Direktwahl, entfällt ihre Zeile.

  3. 3

    Kampagne

    Eigener Block mit eigenem Zeitraum, getrennt von den Angaben nach Art. 954a OR. Er folgt dem Baustein davor, oben unter dem Banner oder unten unter der Signatur.

  4. 4

    Rechtlicher Hinweis

    Firma nach Art. 954a OR, Sitz und UID-Nummer aus den zentralen Firmendaten, wahlweise direkt hinter der Signatur oder hinter dem gesamten Verlauf.

Zeitraum je BausteinPosition je BausteinKurzfassung für AntwortenVorlage je Sprache

Ordner „Gesendet“

Die eigene Kopie zeigt dieselben Firmenangaben wie beim Empfänger.

Exchange legt die Kopie beim Absenden ab, bevor eine serverseitige Signatur entstehen kann, bei jedem Anbieter serverseitiger Signaturen. In der Kopie fehlen dann gerade die Angaben nach Art. 954a OR, die beim Empfänger stehen. Conbool trägt die Signatur deshalb nach der Zustellung im Postfach nach.

  1. 1

    Absenden in Outlook

  2. 2

    Exchange legt die Kopie in „Gesendet“ ab, noch ohne Signatur

  3. 3

    Conbool setzt die Bausteine und stellt zu

  4. 4

    Die Kopie wird um dieselbe Signatur ergänzt

Das Original wird nie gelöscht
Eigene Zustimmung, getrennt von der Anbindung
Ergänzt wird nur, was zugestellt wurde

Voraussetzung sind Microsoft 365 mit verbundener Organisation und eine gesondert erteilte Zustimmung, die ein Schweizer Unternehmen in seinem Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten nach revDSG festhalten kann. Geht die Signatur über das Outlook-Add-in in die Nachricht, steht sie schon beim Verfassen in der Kopie.

FAQ

Welche Angaben verlangt das Schweizer Recht in geschäftlichen E-Mails?
Art. 954a OR verlangt, dass die im Handelsregister eingetragene Firma in der Korrespondenz vollständig und unverändert verwendet wird; üblich und empfohlen sind daneben Sitz, Handelsregister- und UID-Nummer. Im elektronischen Geschäftsverkehr verlangt Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG klare Angaben zu Identität, Adresse und elektronischem Kontakt. Conbool Disclaimer stellt sicher, dass alle Angaben automatisch und korrekt eingefügt werden.
Was droht nach UWG, wenn Angaben fehlen?
Fehlende oder falsche Angaben in geschäftlichen E-Mails können als unlauteres Verhalten gewertet werden. Mitbewerber, Kunden und klagebefugte Verbände können nach dem UWG auf Unterlassung und Schadenersatz klagen; vorsätzliche Verstösse gegen Art. 3 UWG sind nach Art. 23 UWG auf Antrag strafbar. Daneben führt eine unvollständige Firmenführung zu Beweisproblemen über die Vertretungsverhältnisse.
Brauche ich einen Datenschutzhinweis in E-Mails?
Ein Datenschutzhinweis in E-Mails ist nach dem revidierten Datenschutzgesetz empfehlenswert, insbesondere wenn Personendaten bearbeitet werden; die Informationspflicht nach Art. 19 revDSG lässt sich mit einem Verweis auf die Datenschutzerklärung des Unternehmens unterstützen. Conbool ermöglicht es, solche Hinweise automatisch anzufügen.
Was bewirkt ein Vertraulichkeitshinweis nach Schweizer Recht?
Ein Vertraulichkeitshinweis hat in der Schweiz begrenzte rechtliche Wirkung, kann aber als Indiz für den Geheimhaltungswillen dienen, was für den Schutz nach Art. 162 StGB und Art. 6 UWG von Bedeutung ist. Im Streitfall stärkt er die Position des Absenders, vor allem wenn eine Mail versehentlich an den falschen Empfänger ging und Personendaten betroffen sind, die nach Art. 24 revDSG eine Meldung an den EDÖB auslösen können.
Worin unterscheiden sich Disclaimer und Signatur nach Schweizer Recht?
Die Signatur zeigt Person, Kontaktdaten und Marke; Logos und Kurzbezeichnungen erlaubt Art. 954a Abs. 2 OR zusätzlich zur Firma. Disclaimer hingegen erfüllen rechtliche Anforderungen: die Firmenangabe nach Art. 954a OR, die Kontaktangaben nach Art. 3 UWG, Haftungsausschluss und Vertraulichkeitshinweis. Conbool verwaltet beides separat, sodass Signatur und Disclaimer unabhängig voneinander aktualisiert werden können.
Funktioniert Conbool Disclaimer mit Microsoft 365, Exchange und Schweizer Hostern?
Ja, Conbool Disclaimer funktioniert mit allen gängigen E-Mail-Systemen, einschliesslich Microsoft 365, Exchange On-Premises und Google Workspace. Die Disclaimer werden serverseitig angehängt, sodass sie unabhängig vom E-Mail-Client des Mitarbeiters in jeder ausgehenden E-Mail enthalten sind.
Brauchen wir dafür eine Umstellung des Mailwegs?
Für den vollen Umfang ja: Nur wenn der Server den Disclaimer beim Versand anhängt, steht die Firma nach Art. 954a OR auf jeder Nachricht, aus jedem Programm und von jedem Gerät, und nur dieser Weg kennt das Regelwerk mit Bannern und Kampagnen. Wer den Mailweg bei Microsoft 365 oder beim Schweizer Hoster nicht ändern will, kann die Signaturverwaltung allein über das Outlook-Add-in betreiben, ohne MX-Umstellung, ohne SPF-Eintrag und ohne DKIM-Schlüssel von Conbool. Für die Angaben nach Art. 954a OR und Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG reicht das nicht: die Signatur entsteht im Postfach und lässt sich dort ändern.

E-Mail Disclaimer zentral automatisieren

Pflegen Sie die Firma nach Art. 954a OR und die Angaben nach Art. 3 UWG an einer Stelle, Conbool Disclaimer setzt sie in jede geschäftliche E-Mail.